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Öffentliche Urkunden

Das Gesetz verlangt für bestimmte Rechtsgeschäfte und andere Rechtsakte, wie beispielsweise für die Errichtung einer Aktiengesellschaft oder für die Abtretung eines GmbH-Anteils, die Form der öffentlichen Beurkundung.

Hier kommen wir ins Spiel. Als öffentliche Notare beraten wir Sie rechtlich umfassend in Bezug auf das von Ihnen abzuschliessende Rechtsgeschäft und fertigen für Sie die öffentliche Urkunde an. Dabei können wir nicht nur Rechtsgeschäfte nach liechtensteinischem, sondern auch nach ausländischem Recht beurkunden.

Unsere Expertinnen und Experten an Ihrer Seite

Öffentliche Urkunden

Nicolai
Binkert

Öffentlicher Notar

Öffentliche Urkunden

Alexander
Appel

Öffentlicher Notar

Öffentliche Urkunden

Moritz
Blasy

Öffentlicher Notar