Öffentliche Urkunden
Das Gesetz verlangt für bestimmte Rechtsgeschäfte und andere Rechtsakte, wie beispielsweise für die Errichtung einer Aktiengesellschaft oder für die Abtretung eines GmbH-Anteils, die Form der öffentlichen Beurkundung.

Hier kommen wir ins Spiel. Als öffentliche Notare beraten wir Sie rechtlich umfassend in Bezug auf das von Ihnen abzuschliessende Rechtsgeschäft und fertigen für Sie die öffentliche Urkunde an. Dabei können wir nicht nur Rechtsgeschäfte nach liechtensteinischem, sondern auch nach ausländischem Recht beurkunden.

Beglaubigte Unterschriften
Bei uns können Sie schnell und unkompliziert Ihre Unterschrift beglaubigen lassen.

Beglaubigte Kopien
Gerne stellen wir für Sie beglaubigte Kopien, Abschriften und Auszüge her.

Eidesstattliche Erklärungen und Zeugeneinvernahmen
Als öffentliche Notare nehmen wir eidesstattliche Erklärungen ab und protokollieren Zeugeneinvernahmen zwecks Verwendung in ausländischen Gerichtsverfahren.

Beglaubigte Übersetzungen
Gerne stellen wir für Sie beglaubigte Übersetzungen her.

Beurkundung von Tatsachen und Rechtsverhältnissen
Als öffentliche Notare können wir rechtserhebliche Tatsachen und Rechtsverhältnisse beurkunden.

Apostille und Superbeglaubigung
Soll die von uns angefertigte Beglaubigung oder öffentliche Urkunde im Ausland Verwendung finden, so ist oftmals eine Apostille oder Superbeglaubigung erforderlich. Gerne kümmern wir uns auch darum für Sie. Apostillen können wir für Sie innert eines Arbeitstages einholen.