Wir erbringen unsere Dienstleistungen, soweit erforderlich, auch ausserhalb gewöhnlicher Büroöffnungszeiten und an Wochenenden und Feiertagen.

Auf Wunsch nehmen wir Beglaubigungen und Beurkundungen auch ausserhalb unserer Kanzleiräumlichkeiten beim Klienten oder an anderen Orten vor.